Xiaomi verliert einen Rechtsstreit gegen Apple, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das hat nun auch Folgen im weiteren Verkauf der Produkte.
Um was geht es genau?
Im Rechtsstreit ging es speziell um das Produkt und den Namen Mi Pad. Hier sah Apple ein Problem mit dem Namen und natürlich auch mit dem Produkt, da es ja im Prinzip das selbe Produkt ist, welches Apple schon etwas länger auch anbietet unter dem Namen iPad.
Der chinesische Smartphonehersteller hatte 2014 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Wortzeichen Mi Pad als Marke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der Telekommunikation angemeldet. Als Inhaber der älteren Marke iPad, die für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen ist, legte Apple Widerspruch gegen die Eintragung des Zeichens ein.

Im Jahr 2016 gab das EUIPO dem Widerspruch von Apple mit der Begründung statt, dass die Zeichen einen erheblichen Grad an Ähnlichkeit aufwiesen. Die Unterschiede zwischen diesen Produkten reichten nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die Marke Mi Pad könne für eine Abwandlung der Marke iPad gehalten werden.
Daraufhin erhob Xiaomi beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO. Das Gericht der Europäischen Union wies aber leider diese Klage nun ab und bestätigte, dass das Zeichen Mi Pad nicht als Marke eingetragen werden könne. Gegen die Entscheidung kann und wird Xiaomi sicherlich beim Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen.